» Online über die Online-Mitgliedsaufnahme
Füllen Sie für sich und ggf. Ihre Familienmitglieder das Onlineformular aus und senden Sie es ab. Der Mitgliedsausweis wird in den nächsten Werktagen erstellt und per Post zugeschickt.
» Per Post oder E-Mail
Sie können sich einen Aufnahmeantrag ausdrucken und von Hand ausfüllen und diesen per Post oder Mail an unsere Geschäftsstelle senden. Der Antrag wird dann schnellstmöglich i.d.R. innerhalb weniger Tage bearbeitet, der Beitrag eingezogen und anschließend der Mitgliedsausweis per Post zugestellt.
» Persönliche Abgabe zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch persönlich in unserer Geschäftsstelle im Kletterzentrum in Rieden die Mitgliedschaft beantragen. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis dann ebenfalls in den nächsten Werktagen.
Nein, die Sektionswahl ist frei. Freilich haben Mitglieder aus Füssen und Umgebung in unserer Sektion gewisse Vorteile, da sie kurze Wege zu unseren Einrichtungen wie Bibliothek, Ausrüstungsverleih, Kletteranlage etc. haben. Dank unserer zentralen Lage gilt dieser Vorteil durchaus für die gesamte Region.
Für die Basis-Leistungen des DAV wie Versicherung, vergünstigte Hüttenübernachtung ist der Wohnort aber ohne Belang. Die Sektion Füssen hat Mitglieder in der ganzen Welt. Übrigens erfolgt auch der Zeitschriftenversand der Mitgliederzeitschrift „Panorama“ rund um den Globus.
» Sektionswechsel zum Jahreswechsel
Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Daraufhin erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Dann stellen Sie für das folgende Jahr einen Mitgliedsantrag in der Sektion Füssen und reichen Ihre Kündigungsbestätigung mit ein.
Das Einreichen der Kündigungsbestätigung ist zwar nicht zwingend beim Sektionswechsel, jedoch kann nur bei Vorliegen der Kündigungsbestätigung das ursprüngliche Eintrittsjahr in den Deutschen Alpenverein von uns übernommen werden. Dies hat Auswirkung auf zukünftige Mitgliederjubiläen. Ihre Jahre bei der vorhergehenden Sektion werden dann angerechnet.
» Sektionswechsel während des laufenden Jahres
Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie senden uns die Kündigungsbestätigung zu Ihrem Antrag als Anmeldung zu. Dann werden Sie bei uns als kostenloses Gastmitglied (C-Mitgliedschaft) bis Jahresende geführt. Sie erhalten umgehend den C-Mitgliedsausweis unserer Sektion für das gleiche Jahr.
» Sektionswechsel zum Jahreswechsel
Sie kündigen in der Sektion Füssen zum Jahresende, Kündigungsschluss ist der 30.09. und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Dann stellen Sie einen Mitgliedsantrag für das folgende Jahr in Ihrer neuen Sektion und reichen Ihre von uns erhaltene Kündigungsbestätigung mit ein.
» Sektionswechsel während des laufenden Jahres
Sie kündigen in der Sektion Füssen zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sofern die neue Sektion den aktuellen Jahresbeitrag erlässt (freiwillige Leistung der Sektion), geben Sie dort zusätzlich zum Aufnahmeantrag Ihren aktuellen Mitgliederausweise der Sektion Füssen ab.
Achtung: Bitte denken Sie in jedem Fall selbst daran, in Ihrer bisherigen Sektion zu kündigen. Diesen Schritt müssen Sie selbst tätigen. Andernfalls werden Sie zusätzlich auch dort weiterhin Beiträge zahlen müssen.
Alle Mitgliedsbeiträge finden Sie im aktuellen Jahresbericht oder hier unter dem Menüpunkt Mitgliedsbeiträge.
Ja, gibt es. Sie zahlen als Neumitglied im DAV einen einmaligen Betrag. Dies ist die Hälfte Ihres Jahresbeitrages (je nach Kategorie).
Der Mitgliedsbeitrag wird bei allen Mitgliedern per Lastschrift jeweils am ersten Arbeitstag des neuen Jahres vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Dies ist sowohl für die Mitglieder der bequemste Weg als auch für die Mitgliederverwaltung der Sektion eine enorme Erleichterung.
Beachten Sie aber, dass die Beiträge zum Jahresbeginn automatisch fällig werden, kein Rechnungsversand erfolgt und Sie somit nicht selbst an die pünktliche Überweisung denken müssen. Gebühren für Rücklastschriften werden dem Mitglied berechnet.
Ihre alpine Versicherung (ASS) tritt nur bei bezahltem Beitrag in Kraft.
Eine Barzahlung ist nicht mehr möglich.
Sofern sie im selben Haushalt leben und ein gemeinsames Konto haben, von dem der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird, können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen.
Eine Familienmitgliedschaft besteht aus der Partnermitgliedschaft, A- und B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr erhalten dann eine kostenfreie Mitgliedschaft.
Wichtig ist, dass uns von jedem Familienmitglied Vor-, Nachname und Geburtsdatum vorliegen, da alle Mitglieder individuell angelegt werden.
Ermäßigungen (B-Mitgliedschaft) erhalten auf Antrag (Antragstellung fürs Folgejahr bis 15.10.) aktive Bergwachtmitglieder über 25 Jahren.
Rentner ab dem 71. Lebensjahr (Stichtag 1.1.) werden auf Antrag in die Kategorie B-Senior umgestuft.
Nein, der Mitgliedsbeitrag im Deutschen Alpenverein ist steuerlich nicht absetzbar, deshalb dürfen wir hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen.
Für den Beitrag erhalten die Mitglieder umfangreiche Leistungen wie Versicherungsschutz (ASS), vergünstigte Hüttenübernachtungen, Mitgliederzeitschrift „Panorama“ und sonstige Vergünstigungen (z.B.: Globetrotter, Kletterzentrum Allgäu).
Steuerlich absetzbar sind nur Spenden und Förderbeiträge ohne solche Gegenleistungen.
Die Mitgliedschaft besteht bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Die Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 30. September schriftlich gekündigt wird.
Der Mitgliedsausweis ist mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig.
Haben Sie Ihre Mitgliedschaft gekündigt, tritt die Kündigung zum 31.12. des Kündigungsjahres ein.
Ihre Mitgliedschaft und die Versicherungsleistungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, mit dem Sie in unserer Mitgliederdatenbank angelegt und die laufenden Mitgliedsbeiträge bezahlt sind.
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.
Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-aktive Bergwacht) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15.10. bei der Sektion eingehen.
Sie können über Mein Alpenverein Ihre Daten, die bei uns hinterlegt sind, einsehen und gegebenenfalls selbst ändern.
Oder Sie füllen die Änderungsmitteilung aus und senden diese bitte rechtzeitig, schriftlich an die Postanschrift oder am Besten per E-Mail an mitgliederservice@alpenverein-fuessen.de.
Senden Sie Ihre Änderungen nicht an den DAV-Bundesverband, sondern an uns, denn hier werden Ihre Mitgliederdaten gepflegt. Wir geben die Änderungen dann an den DAV Bundesverband in München weiter. Bitte teilen Sie uns Änderungen in jedem Fall mit – ein Nachsendeantrag bei der Post ist nicht ausreichend, da er nur von vorübergehender Dauer ist und außerdem Zeitschriften nicht beinhaltet sind.
Durch Heirat hat sich mein Nachname geändert.
Sie können über Mein Alpenverein Ihre Daten, die bei uns hinterlegt sind, einsehen und gegebenenfalls selbst ändern.
Oder Sie füllen die Änderungsmitteilung aus und senden diese bitte rechtzeitig, schriftlich an die Postanschrift oder am Besten per E-Mail an mitgliederservice@alpenverein-fuessen.de.
Der neue Name erscheint dann automatisch auf dem Ausweis für das nächste Kalenderjahr. Für Ihre Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen. Möchten Sie trotzdem sofort einen Ausweis mit neuem Namen, senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Ausweis zurück. Wir müssen diesen einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen. Die Ausstellung ist kostenlos.
Bei Verlust des Ausweises benötigen wir eine schriftliche Verlustmeldung per Post oder E-Mail. Den neuen Ausweis erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach Eingang der Verlustmeldung. Die Ausstellung ist kostenlos.
Mitte / Ende Februar werden die Ausweise für unsere Mitglieder über den Hauptverband versendet. Der Adressdatensatz für den Versand ist auf den Stand vom Januar des jeweiligen Jahres datiert.
Wenn Sie keinen Ausweis erhalten haben, kann das mehrere Gründe haben:
- Ihre Adressdaten sind nicht aktuell und der Ausweis war nicht zustellbar. In diesem Falls landet er in unserer Geschäftsstelle und bis Juni werden die jeweiligen Mitglieder per Mail oder Telefon maximal zweimal kontaktiert.
- Sie haben keine Kontodaten hinterlegt/uns kein Sepa-Lastschriftmandat erteil. Der Ausweis wird in unserer Geschäftsstelle hinterlegt und Ihnen dann zugesandt, wenn der Mitgliedsbeitrag auf unserem Konto eingegangen ist. Dies müssen Sie selbstständig veranlassen, Sie erhalten keine Benachrichtigung und/oder Rechnung.
- Unser Beitragseinszug am Jahresanfang von Ihrer angegebenen Kontoverbindung hat nicht stattgefunden und kam als Rücklastschrift zurück. In diesem Fall wird der Ausweis ebenfalls in unserer Geschäftsstelle hinterlegt. Sobald Sie den Beitrag + die Gebühren für die Rücklastschrift (3€) überwiesen haben, wird Ihnen der Ausweis per Post zugeschickt. Die jeweiligen Mitglieder werden maximal zweimal per Mail oder Telefon kontaktiert.
Wichtig:
Im Zeitraum Februar bis Ende Juni werden alle Mitglieder, bei denen der Beitrag als Rücklastschrift retour kam und/oder die Ausweise nicht zustellbar waren, per Mail angeschrieben und/oder abtelefoniert.
Erfolgt keine Rückmeldung der jeweiligen Mitglieder, erlischt deren Mitgliedschaft und diese Mitglieder werden zum 15.7. aus unserer Datenbank entfernt.
Gründe können verschiedene sein: Ihre Adresse ist möglicherweise nicht aktuell oder Sie haben sich für die digitale Variante entschieden und die angegebene Mailadresse ist nicht mehr aktuell.
Was können Sie tun?
Telefonische Meldung: Melden Sie in unserer Geschäftsstelle telefonisch Ihr Anliegen.
Online-Überprüfung:
Über „Mein Alpenverein“ können Sie Ihre Vereinsdaten einsehen und nachschauen, ob Sie evtl. eine alte Adresse angegeben haben oder Sie die digitale Variante ausgewählt haben.
» Ich möchte die Mitgliedschaft kündigen. Was muss ich tun?
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung wird Ihnen umgehend eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Bitte beachten Sie, die Partner bzw. die Familienmitglieder einzeln aufzuführen, für die gekündigt werden soll. Im Todesfall bitte Kopie der Sterbeurkunde an uns senden.
» Kann ich auch für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich, nur zum Jahresende (31.12.).
» Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit?
Nein, es gibt keine Möglichkeit die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie, dass Ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir Ihre Mitgliederzeitschrift „Panorama“ bei Vorliegen einer korrekten Adresse weltweit versenden.